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Internationale Steuerberatung

Internationales Steuerrecht umfasst die nationalen und zwischenstaatlichen Regelungen, die bestimmen, wie Sachverhalte mit Auslandsbezug steuerlich zu behandeln sind. Es legt fest, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht, wie Doppelbesteuerung vermieden wird und wie Zuständigkeitskonflikte zwischen Staaten gelöst werden. Die Regelungen betreffen natürliche Personen und Unternehmen, sobald Einkünfte oder Vermögenswerte einen Bezug zu mehreren Staaten aufweisen.

Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen zu Fragen des internationalen und europäischen Steuerrechts. Der Schwerpunkt liegt auf der steuerlichen Einordnung und Umsetzung grenzüberschreitender Sachverhalte.

Persönliche Steuerberatung für grenzüberschreitende Sachverhalte und Auslandsbezug bei AQUIS in Aachen.
GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN

Viele Unternehmen sind international tätig oder unterhalten Standorte im Ausland. Dadurch entstehen steuerliche Anforderungen, die über nationale Regelungen hinausgehen.

BERATUNG ZU AUSLANDSBEZUG

Wir unterstützen bei der steuerlichen Behandlung von Personen und Unternehmen mit Wohnsitz, Einkünften oder Geschäftsbeziehungen im Ausland.

RECHTSGRUNDLAGEN

Wir berücksichtigen nationale und internationale Vorschriften, Doppelbesteuerungsabkommen und die aktuelle Rechtsprechung.

KOOPERATIONEN IM AUSLAND

Bei Bedarf arbeiten wir mit Steuerberatungskanzleien im Ausland zusammen, um grenzüberschreitende Sachverhalte abgestimmt zu bearbeiten.

Unser
Leistungsangebot

Außensteuerrecht sowie Recht der Doppelbesteuerungsabkommen und Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Beratung von Steuerinländern mit Tätigkeit im Ausland (Arbeitnehmer und Selbständige) einschließlich Erstellung der Steuererklärungen.

Beratung von Steuerinländern mit ausländischen Einkünften (z.B. Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen).

Beratung bei Zuzug und Wegzug von Unternehmen und Privatpersonen (z.B. Wegzugsbesteuerung).

Beratung von Steuerausländern mit Tätigkeit im Inland (beschränkte Steuerpflicht) einschließlich Erstellung der Steuererklärungen.

Grenzüberschreitende Tätigkeit von Mitarbeitern.

Beratung hinsichtlich der Standortwahl und der Wahl der Rechtsform sowie sämtliche Compliance deutscher Tochtergesellschaften ausländischer Muttergesellschaften (z.B. inländische Steuererklärungen, Vorsteuervergütungsverfahren, Anträge auf Freistellung oder Erstattung von Quellensteuern).

Beratung hinsichtlich Beteiligungen im Ausland.

Langfristige Betreuung bei der laufenden Steuerberatung.

Internationales Reporting unter Einhaltung des IFRS-Rahmens

Beratung in Schenkungs- und Erbschaftsfällen mit internationalem Bezug sowie Erstellung der Steuererklärungen.

Detailaufnahme aus den modernen Büroräumen der AQUIS Steuerberatungsgesellschaft in Aachen.

Ihre Fragen, unsere Antworten

Wann brauche ich internationale Steuerberatung?

Internationale Steuerberatung wird relevant, sobald Einkünfte, Tätigkeiten oder Vermögenswerte einen Bezug zu einem anderen Staat haben. Das betrifft z. B. Auslandswohnsitze, Tätigkeiten im Ausland, Beteiligungen oder grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen.

Ein Auslandsbezug liegt vor, wenn Personen oder Unternehmen
– im Ausland wohnen oder arbeiten,
– Einkünfte aus einem anderen Staat erzielen,
– Vermögen im Ausland halten oder
– Liefer‑ oder Leistungsbeziehungen über die Grenze hinweg bestehen.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht. Wir prüfen die einschlägigen Abkommen und ordnen Einkünfte entsprechend zu.

Entscheidend sind Wohnsitz, Dauer des Aufenthalts und das jeweilige DBA. Wir prüfen, in welchem Staat die Einkünfte zu versteuern sind und welche Nachweise erforderlich sind.

Typische Unterlagen sind:
– Einkommensnachweise aus dem Ausland
– Steuerbescheide oder Steuerbescheinigungen
– Verträge (z. B. Arbeits‑, Miet‑ oder Beteiligungsverträge)
– Nachweise über Aufenthaltszeiten
– Unterlagen zu ausländischen Gesellschaften

Nein. Wir sind in Deutschland zugelassene Steuerberater und erstellen ausschließlich deutsche Steuererklärungen. Bei steuerlichen Pflichten im Ausland können wir Hinweise zur Einordnung geben.

Kontakt

BÜROZEITEN

Montag bis Donnerstag: 08:30–17:00 Uhr
Freitag: 08:30–14:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung.

ADRESSE

Burtscheider Markt 24
52066 Aachen

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