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Internationale Steuerberatung

Wir sind spezialisiert auf Fragen im Zusammenhang mit dem internationalen und europäischen Steuerrecht.

Tag für Tag wachsen die Märkte stärker zusammen. Unternehmen unterschiedlicher Größenklassen bauen Tochtergesellschaften und Niederlassungen im Ausland auf. Sowohl die Globalisierung, als auch steuerliche Gestaltungsstrategien und die internationale Steuerplanung, führen zu einer Ausweitung oder auch Verlagerung der Tätigkeiten über die Landesgrenzen hinweg.

Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten müssen Sie sich zwangsläufig mit den Tücken des Internationalen Steuerrechts auseinandersetzen. Unsere Fachberater für Internationales Steuerrecht beraten Sie umfassend zur Besteuerung von Personen oder Gesellschaften mit Bezug zum Ausland.

Wir haben die zahlreichen nationalen wie internationalen Normen, Vereinbarungen und die Rechtsprechung immer fest im Blick. Weiterhin sind wir mit unseren guten Kontakten zu Kooperations-Steuerberatern optimal darauf vorbereitet, Sie in internationalen Steuerrechtsfragen kompetent zu beraten.

Unser Leistungsangebot

  • Außensteuerrecht sowie Recht der Doppelbesteuerungsabkommen und Vermeidung der Doppelbesteuerung
  • Beratung von Steuerinländern mit Tätigkeit im Ausland (Arbeitnehmer und Selbständige) einschließlich Erstellung der Steuererklärungen
  • Beratung von Steuerinländern mit ausländischen Einkünften (z.B. Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen)
  • Beratung bei Zuzug und Wegzug von Unternehmen und Privatpersonen (z.B. Wegzugsbesteuerung)
  • Beratung von Steuerausländern mit Tätigkeit im Inland (beschränkte Steuerpflicht) einschließlich Erstellung der Steuererklärungen
  • Grenzüberschreitende Tätigkeit von Mitarbeitern
  • Beratung hinsichtlich der Standortwahl und der Wahl der Rechtsform sowie sämtliche Compliance deutscher Tochtergesellschaften ausländischer Muttergesellschaften (z.B. inländische Steuererklärungen, Vorsteuervergütungsverfahren, Anträge auf Freistellung oder Erstattung von Quellensteuern)
  • Beratung hinsichtlich Beteiligungen im Ausland
  • Langfristige Betreuung bei der laufenden Steuerberatung
  • Internationales Reporting unter Einhaltung des IFRS-Rahmens
  • Beratung in Schenkungs- und Erbschaftsfällen mit internationalem Bezug sowie Erstellung der Steuererklärungen
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